Bei beiden Varianten geht das Equipment am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Kunden über.
Beim Leasing kann der Kunde die monatlichen Raten sofort als Betriebskosten steuerlich geltend machen.
Der Mietkauf entspricht eher einer Ratenzahlung, zudem muss die Mehrwertsteuer vorab gezahlt werden. Der Mietkauf wird steuerlich wie ein Barkauf behandelt.