Informationen zur Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten:

Wir bzw. unsere Partnerbanken sind gemäß Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln.

Bei Freiberuflern, Einzelunternehmen etc. ist der Wirtschaftlich Berechtigte im Sinne dieses Gesetzes die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft steht.

Bei Gesellschaften (GmbH, GbR, etc.) zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  1. mehr als 25 % der Kapitalanteile hält,
  2. mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
  3. auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.